Malte Oehlschläger - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Weit über 90 % meiner Fälle kommen aus dem Arzthaftungsrecht. Wie auch meine Kollegen in unserem Team, vertrete ich ausschließlich die Patientenseite, denn es entspricht meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.
Als ich für eine US-Amerikanische Medizinrechtskanzlei in San Francisco arbeitete, konnte ich die Rechtssysteme vergleichen. Es ist kein Geheimnis, dass Schmerzensgelder in den USA, verglichen mit deutschem Standard, oftmals ein kolossales Volumen besitzen.
Meines Erachtens liegt die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes in der Mitte. In Deutschland geben sich die Betroffenen häufig mit allzu wenig zufrieden. Das liegt zum einen an der mangelnden Aufklärung über die umfangreichen Rechte als Geschädigter. Eine ebenso große Rolle spielt die Überzeugungskraft der Versicherungen, die oftmals rhetorisch geschickt einen Bruchteil des Durchsetzbaren als großzügiges Entgegenkommen darstellen. Ich sehe es als eine meiner Aufgaben an, meine Mandanten umfassend über ihre Ansprüche zu informieren und diese Ansprüche auch durchzusetzen.
Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht wieder gesund zu machen vermag und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls einen schwachen Trost bedeuten kann, sollte man nicht kampflos auf sicher und gerechterweise zustehenden Ansprüche verzichten.
Obwohl mein Ziel stets der außergerichtliche und schnelle Schadensersatz ist, kann eine Klage nicht immer vermieden werden. Im Laufe der Zeit habe ich deshalb Mandanten an über 90 verschiedenen Landgerichten in der gesamten Bundesrepublik vertreten.
Medizin hat schon immer die größte Faszination auf mich ausgeübt. Deshalb bin ich seit 1993 im Rettungsdienst (Rettungssanitäter) tätig. Darüber hinaus war ich lange Jahre bei verschiedenen Krankenhäusern im Stationsdienst und als OP-Assistent (Anästhesie, Gynäkologie, Kieferchirurgie, Herzchirurgie) beschäftigt.
Um meine Spezialisierung noch weiter zu vertiefen, habe ich den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht absolviert und mir im Rahmen dieser Ausbildung besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts angeeignet, Kenntnisse, die meinen Mandanten zugute kommen. Der zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Koblenz gestattet mir, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.
Ich bin seit 2002 als Rechtsanwalt und seit Juni 2005 für das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner tätig. Meine Spezialgebiete sind:
- Notfall-, Rettungsmedizin
- Innere Medizin (Schlaganfall, Herzinfarkt)
- Onkologie
- Anästhesie
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